Umfassend arbeitsmedizinisch betreut, ab 01.01.2027.
Neben den klassischen Inhalten der ärztlichen Grund- & betriebsspezifischen Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2, unterstützen wir Sie auch bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Organisation des Arbeitsschutzes. Tätigkeitsbeginn voraussichtlich 01.01.2027.
Möchten Sie Neukunde werden?
Ärztliche Grundbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2:
Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung und Auswahl der arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
Regelmäßige Betriebsbegehungen.
Teilnahme an den ASA-Sitzungen.
Organisation der Ersten Hilfe.
Unterstützung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden zu Themen rund um Arbeitsschutzorganisation, Vorsorgekartei und betriebliches Gesundheitsmanagement.
Betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2:
Durchführung aller gängigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen (sämtliche Vorsorgen nach ArbMedVV & die gängigen Eignungsuntersuchungen).
Beratung zu Gefährdungen in besonderen betrieblichen Situationen.
Beratung zur Beschäftigung besonderer Personengruppen (Schwangere, chronisch Kranke, Leistungsgewandelte Personen etc.)