Was zeichnet uns aus?

Untersuchungen bei Ihnen vor Ort

Ihre Mitarbeiter können sich bequem bei Ihnen im Betrieb untersuchen lassen und sind in kurzer Zeit wieder am Arbeitsplatz.

Keine Anfahrt, keine Parkplatzsuche, kein langes Sitzen im Wartezimmer.

Keine wechselnden Betreuungspersonen, kein ständiger Neuanfang.

Profitieren Sie von einer langfristigen Zusammenarbeit mit einem festen ärztlichen Ansprechpartner.

Wir führen die Akten Ihrer Mitarbeiter digital und DSGVO-konform. Über unser Online-Tool verwalten Sie die Vorsorgekartei, rufen Bescheinigungen ab und behalten jederzeit den Überblick – auch für Nachweise gegenüber Vertragspartnern und Auditoren.

Wir verzichten bewusst auf Auftragsuntersuchungen für Fremdfirmen und halten unsere Kapazitäten gezielt für unsere Betreuungskunden frei. So können wir kurzfristig und flexibel Termine anbieten und individuell auf die Anforderungen Ihres Betriebs eingehen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

FAQs

Bereits ab dem ersten Beschäftigten ist grundsätzlich eine Betreuung erforderlich. In Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern umfasst diese in erster Linie die Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung und zu besonderen betrieblichen Situationen sowie die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter.

Ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern ist ein festes Kontingent an Grundbetreuungsstunden vorgesehen, abhängig von der Mitarbeiteranzahl und der Zuordnung der Betriebsart gemäß WZ-Schlüssel 2008 (siehe DGUV Vorschrift 2, Anlage 2). Zudem muss eine betriebsspezifische Betreuung (Beratung zu besonderen Anlässen, arbeitsmedizinische Untersuchungen etc.) erfolgen.

Einzelne Berufsgenossenschaften sehen bis zu einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern die Möglichkeit von alternativen Sonderregelungen vor.
(Stand Oktober 2026)

Die Gesamtkosten für eine arbeitsmedizinische Betreuung sind unter den einzelnen Anbietern oft nicht vergleichbar. Neben dem Stundensatz der Grundbetreuung ist auch zu berücksichtigen, welche Leistungen gesondert in Rechnung gestellt werden. Ein niedriger Stundensatz bedeutet also letztendlich nicht automatisch niedrige Gesamtkosten. Zudem wird meist nicht transparent abgebildet, welchen Ausbildungsstand der eingesetzte Arzt/die Ärztin hat und ob eine feste ärztliche Zuordnung zu Ihrem Unternehmen vorgenommen wird oder wechselnde Ärzte die Termine bei Ihnen wahrnehmen.

Für unsere Grundbetreuung verwenden wir gestaffelte Stundensätze abhängig vom Gesamtumfang des Auftrages. Aufgrund des vergleichsweise erhöhten Organisationsaufwandes liegt unser Stundensatz für Kleinbetriebe im Bereich von 190 Euro, während bei großen Betrieben bzw. einem größeren Stundenkontingent Stundensätze im Bereich von 165 Euro vereinbart werden können. Bei Großbetrieben oder besonderen betrieblichen Anforderungen streben wir an, ein attraktives Gesamtpaket für Sie auszuarbeiten, welches genau auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist.

Für die arbeitsmedizinischen Untersuchungen (Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV & Eignungsuntersuchungen) verwenden wir ein transparentes Pauschalsystem, welches sich an der Gebührenordnung für Ärzte orientiert und gleichzeitig die ärztliche Schweigepflicht nicht durch Preisgabe medizinischer Details in der Abrechnung verletzt.

Arbeitsmediziner beraten den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, den regelmäßigen Betriebsbegehungen sowie den ASA-Sitzungen. Insbesondere bei Veränderungen der betrieblichen Abläufe ist ein niederschwelliges Hinzuziehen des Betriebsarztes sinnvoll. Zudem beraten wir die Mitarbeiter zu Themen des Arbeits- & Gesundheitsschutzes auf persönlicher Ebene sowie zu Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit, insbesondere im Kontext von chronischen Erkrankungen oder Behinderung.

Neben der beratenden Funktion untersuchen wir die Mitarbeiter im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgen und ggf. Eignungsuntersuchungen und helfen bei der Navigation im heutigen Gesundheitssystem. Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen zielen grundsätzlich auf Prävention ab und sollen die Entstehung von Krankheiten verhindern. Wenn sich der Verdacht auf das Vorliegen von Berufskrankheiten ergibt, nehmen wir regelhaft die Anzeige bei der Berufsgenossenschaft vor, damit die Beschäftigten ihre Versicherungsansprüche geltend machen und Maßnahmen zur Rehabilitation eingeleitet werden können.

Nach Ihrer Anfrage melden wir uns schnellstmöglich telefonisch oder via Mail bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für ein Kennenlernen und eine kurze Betriebsbegehung. Neben den Betriebsverhältnissen und unserer zukünftigen primären Ansprechperson, streben wir an auch mindestens einen Vertreten der Geschäftsführung und die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit kennenzulernen. Erst nach diesem Kennenlernen, bei welchem die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit gemeinsam ausgearbeitet werden können, erstellen wir ein entsprechendes Angebot und ggf. hiernach einen finalisierten Betreuungsvertrag.

Ab einer Größe von über 20 Mitarbeitern sind gemäß ASiG §11 quartalsweise ASA-Sitzungen durchzuführen. Zudem müssen regelmäßige Betriebsbegehungen durchgeführt werden, welche wir mindestens jährlich anstreben. Abhängig von der Betriebsgröße sind deutlich häufigere Begehungen, ggf. teilbereichsweise, empfehlenswert und es können weitere regelmäßige Termine sinnvoll sein.

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Ihrer Mitarbeiter sind erstmalig vor Tätigkeitsbeginn durchzuführen. Die erste Wiederholung wird regelhaft nach sechs oder 12 Monaten fällig, hiernach in der Regel alle drei Jahre (im Detail siehe AMR 2.1).

Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie hierzu unseren Haftungsausschluss.